Leistungen

Steuererklärung

Aus den im Rahmen der Buchhaltungs- oder Jahresabschlusserstellung gewonnen Kenntnissen können wir dann die Steuererklärungen für das Unternehmen/den Steuerpflichtigen erstellen.

Im persönlichen Gespräch werden im Vorfeld der Erstellung Sachverhalte erörtert, die das steuerliche Ergebnis für den Mandanten positiv beeinflussen können.

Jahresabschluss

Auf Basis der von uns erstellten Buchhaltung, aber natürlich auch auf Basis einer vom Mandanten erstellten Buchhaltung oder vorgelegter Belege und Unterlagen erstellen wir Ihren Jahresabschluss.

Ob wir die Gewinnermittlungsart nach Jahresüberschussrechnung oder Vermögensvergleich wählen, gibt uns entweder das Gesetz vor oder wir empfehlen dem Mandanten die steuerlich optimale Vorgehensweise.

Lohnbuchhaltung

Die Erstellung einer eigenen Lohnbuchhaltung ist dem Unternehmer aufgrund der umfangreichen steuer- und vor allen Dingen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen keinesfalls zu empfehlen.

Deshalb bieten wir unseren Mandanten:

  • Erstellung der Lohnabrechnungen mit den dazugehörenden Meldungen an Sozialversicherungsträger, Finanzämter und ggf. andere Institutionen
  • Führung der Lohnkonten
  • Erstellung unterschiedlicher Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Beratung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. betriebliche Altersvorsorge, geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, steuerfreie Zahlungen, Sachbezüge und geldwerte Vorteile, etc.
  • Begleitung bei Prüfungen der Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger

Buchhaltung

Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen ihre Unterlagen so aufzubereiten und ihr Jahresergebnis so zu ermitteln, dass ein betriebsfremder Dritter die Vorgehensweise z.B. im Fall einer Betriebsprüfung nachvollziehen kann.

Weiterhin sind für bestimmte Zeiträume z.B. Monate oder Quartale Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen, etc. zu erstellen.

Hierfür müssen die Unternehmen ihre Umsätze ermitteln, vorsteuerabzugsberechtigte Ausgaben gegenüberstellen, um so die Zahllast zu ermitteln.

Da der Unternehmer so verpflichtet wird, sich regelmäßig mit seinen Zahlen zu beschäftigen, sollte er sich die Vorteile einer regelmäßigen Verbuchung seiner Belege zu Nutze machen.

Der Unternehmer gewinnt so relativ aktuell einen Überblick über den Geschäftsverlauf und der Berater wird in die Lage versetzt, optimierend einzuwirken.

Wir setzen uns mit dem Unternehmer zusammen und überlegen bzw. entwickeln die für ihn beste und sinnvollste Vorgehensweise.

Recht

Im Bereich Recht beraten und vertreten wir Sie in den folgenden Rechtsgebieten:

  • Allgemeines Zivilrecht, insb. Eintreiben von Forderungen und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Allgemeines Mietrecht
  • Im Bereich Urheber-, Medien und IT-Recht in Kooperation mit einer Fachanwältin
  • Im Bereich Familien- und Erbrecht in Kooperation mit einer Fachkollegin

Mediation

Über die allgemeine rechtliche Beratung und Vertretung hinaus,  bieten wir das Verfahren der Mediation, sowohl im familienrechtlichen, als auch im wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Bereich, an.

Die Mediation stellt ein freiwilliges strukturiertes Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Konflikten dar, bei der das Ziel ist, dass am Ende eine gemeinsame Vereinbarung steht, die den Interessen und Bedürfnissen beider Konfliktparteien entspricht.

Öffnungszeiten

 

Montag - Freitag
9:00 bis 12:30 Uhr
Ab 13:30 nach Vereinbarung

 

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